Es gibt einen Wasserschaden, wie soll man damit umgehen?

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Bei einem Wasserschaden ist es zunächst wichtig, Ihre Eigentümer-Versicherung (PNO) zu kontaktieren. Gemäß der Versicherungsvereinbarung I.R.S.I wird der Versicherungsvertrag des Mieters in dieser Situation nicht greifen. Es ist Ihr Versicherer, der die Eröffnung des Schadensfalls im Auftrag der anderen Versicherungen übernimmt, da es sich um eine möblierte Vermietung handelt. Außerdem sind Sie selbst für die Reparaturen verantwortlich. Weiterhin ist eine Unterbringung der Mieter über die Wohngebäude-Versicherung (MRH) des Mieters nicht vorgesehen.