Welche Besteuerung für eine möblierte Vermietung?

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Sobald Sie eine Zweitwohnung vermieten, selbst wenn es nur für einige Wochen im Jahr ist, müssen die eingenommenen Mieten erklärt und anschließend der Einkommensteuer unterworfen werden.

Da Ferienwohnungen notwendigerweise möbliert sind, müssen die Mieten in der Kategorie der Industrie- und Gewerbebetriebe („BIC“) erklärt werden, wie bei langjährigen Möbliertvermietungen.

Vergessen Sie nicht, von Ihrem Jahresbetrag die mit der Vermietung verbundenen Kosten abzuziehen, z. B. Verwaltungskosten.