Ich vermiete meine Hauptwohnung, welche Schritte sind zu beachten?
Sie bewohnen Ihre Hauptwohnung mindestens 8 Monate im Jahr und melden sie entsprechend bei der Steuerbehörde als solche an. Folglich sind Sie berechtigt, Ihre Wohnung bis zu 90 Tage pro Jahr zu vermieten.
Um Ihre Hauptwohnung als Kurzzeitwohnung möbliert zu vermieten, im Rahmen von maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr, müssen Sie sich online registrieren. Diese Meldung (jetzt erforderlich, auch im Rahmen der Vermietung eines Teils oder der gesamten Hauptwohnung) ermöglicht es Ihnen, sofort eine Registrierungsnummer zu erhalten. Diese Nummer muss ab dem 1. Dezember 2017 in Ihre Mietanzeigen aufgenommen werden.
Um Ihre Meldung durchzuführen, klicken Sie hier.
Jeder Eigentümer, der eine möblierte Immobilie vermieten möchte, muss den Beginn seiner Tätigkeit zwingend melden. Dieser Vorgang erfolgt ab sofort über das One-Stop-Portal auf der Website Inpi.fr. Er ermöglicht die Erlangung einer SIRET-Nummer, die für administrative und steuerliche Formalitäten unerlässlich ist. Die Eintragung der Tätigkeit ist der erste Schritt, um Zugang zum Status des nicht gewerblich Vermietenden von Möblierten (LMNP) oder gewerblich Vermietenden von Möblierten (LMP) zu erhalten und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zu nutzen.
