Was deckt die Kaution ab?
Am Ende der Mietzeit, wenn nach der Übergabe der Mietsache festgestellt wird, dass der Kautionsbetrag nicht ausreicht, um Ihre Kosten zu decken, haben Sie die Möglichkeit, bei Schäden, die versehentlich vom Mieter verursacht wurden, die Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, außer es handelt sich um Vernachlässigung wie mangelnde Pflege oder fehlende Reinigung.
Sie können sich aber auch direkt an den Mieter wenden, um die Differenz nach Vorlage der Belege einzufordern.
Zur Erinnerung: Sie dürfen nur Beträge aus der Kaution abziehen, die dem Mieter als Verbindlichkeit aus dem Mietverhältnis verbleiben, d. h. die Begleichung von nicht durchgeführten Nebenkostenreparaturen, Schäden, die er verursacht hat, sowie eine Miete, die er nicht gezahlt hat.
Wenn der Mieter jedoch einen Vertrag hat, der eine Pauschale für seinen Energieverbrauch vorsieht, können Sie den Aufwand einer möglichen Überbeanspruchung aus der Kaution nicht abziehen. Wir erinnern Sie auch daran, dass Betriebskosten in die Berechnung der Miete einbezogen werden.
