Soll ich eine Abnahme bei Auszug durchführen?

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Wir empfehlen Ihnen dringend, eine widerspruchsfreie Abnahme mit dem Mieter durchzuführen.

Die Abnahme bei Auszug dient im Wesentlichen der Bilanzierung: Der Vermieter möchte vor allem überprüfen, ob keine Schäden an der Wohnung, dem Mobiliar oder der Ausstattung durch den Mieter entstanden sind.

Auf Seiten des Mieters ermöglicht dieses Dokument ihm, sich gegen mögliche Forderungen des Vermieters wegen nach dem Auszug festgestellter Schäden zu schützen.