Ich möchte meine Wohnung verkaufen, wie kündige ich meinem Mieter?

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Der Verkauf Ihres Eigentums ist ein legitimer Grund, Ihrem Mieter zu kündigen. Es müssen jedoch Form- und Inhaltsvorschriften beachtet werden, um die Beendigung des Mietvertrags und die Freigabe der Räume sicherzustellen.

Wenn der Mietvertrag über eine möblierte Wohnung die Hauptwohnung des Mieters ist, verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend bei jedem Jahresende.

In diesem Fall müssen Sie dem Mieter vor Ablauf des ursprünglichen oder verlängerten Vertrags kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Termin des Vertragsjahres eingehalten werden muss.

Die Kündigung muss per Einschreiben mit Empfangsbekenntnis oder durch Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben werden. Das Kündigungsschreiben muss an alle Unterzeichner des Mietvertrags gerichtet werden. Die Kündigung wegen Verkauf gilt als Verkaufsangebot an den Mieter. Der Mieter kann Käufer der Wohnung werden und hat unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht.

Wenn der Mietvertrag über eine möblierte Wohnung nicht die Hauptwohnung des Mieters darstellt, oder bei einem Studentenmietvertrag, endet der Mietvertrag automatisch zum vorgesehenen Datum im Vertrag, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, und er wird nicht stillschweigend verlängert. Der Mieter hat kein Vorkaufsrecht beim Verkauf.

In jedem Fall, unabhängig von der Art des mit Ihrem Mieter geschlossenen Mietvertrags, hat dieser Anspruch darauf, die Wohnung bis zum im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen Datum zu bewohnen. Es ist jedoch möglich, Ihre bewohnte Immobilie zu verkaufen. Der Mietvertrag wird dann auf den Käufer übertragen zu den im ursprünglichen Vertrag vorgesehenen Bedingungen.