Soll ich Diagnosen zu meiner Wohnung vorlegen?
Ja, Immobilien-Diagnosen sind Pflicht. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wird von Ihnen eine Kopie der Diagnosen Ihrer Wohnung verlangt.
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
der Zustand von Natur- und Technologierisiken (ERNT),
der Energieausweis (DPE). Wir können Ihnen bei Bedarf einen Diagnostiker empfehlen,
der Nachweis über Bleigefährdung (CREP), sofern Ihre Wohnung in einem Gebäude liegt, das vor dem 1. Januar 1949 erbaut wurde,
der Zustand der elektrischen Anlage im Innenbereich, wenn die Anlage älter als 15 Jahre ist,
der Zustand der gasinstallationen im Innenbereich, wenn die Anlage älter als 15 Jahre ist.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ermöglicht es, unbeschwert zu mieten und unnötige Streitigkeiten mit dem Mieter zu vermeiden.
Sie können die genaue Liste hier finden: hier.
