Ich möchte schließlich umziehen; Ist das möglich?

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Wenn Sie bereits in der Wohnung wohnen, können Sie das Mietobjekt nicht verlassen, ohne dem Vermieter eine Kündigung zu schicken. Sie können Ihre Kündigung direkt in Ihrem Mieterbereich abgeben. Ist die Wohnung nicht Ihr Hauptwohnsitz, können Sie diese elektronisch von diesem Bereich aus unterschreiben. Andernfalls wird von Ihnen verlangt, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Sie sind während der gesamten Kündigungsfrist mietenpflichtig.

Sie müssen die angegebene Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigungsfrist für eine möblierte Wohnung beträgt einen Monat, es sei denn, der Vermieter der Wohnung stimmt ausdrücklich zu.

Wenn Sie unbedingt vor Ablauf der Kündigungsfrist umziehen möchten, können wir Ihnen eine andere Wohnung anbieten, aber die monatliche Mietzahlung kann Ihnen nicht erstattet werden, und Sie müssen erneut Maklergebühren für die neu gemietete Wohnung zahlen.