Ich habe einen Wasser Schaden, wie vorgehen?

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Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, zunächst den Vermieter zu informieren, danach die Agentur. Laut der IRSI-Versicherungsvereinbarung deckt die Versicherung des Mieters diesen Schadensfall nicht ab. Da es sich um eine möblierte Wohnung handelt, liegt es an dem Vermieter, den Schaden seiner Versicherung zu melden und die notwendigen Reparaturen zu veranlassen. Außerdem ist eine vorübergehende Unterbringung der Mieter durch die Versicherung nicht vorgesehen.