Warum wird empfohlen, eine Wohnungsbegehung zu erstellen?
Bei Einzug in die Wohnung wird empfohlen, eine Wohnungsbegehung durchzuführen, ein Dokument, das dann dem Mietvertrag beigefügt wird. Diese Begehung muss zwingend vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden.
Wird bei Einzug keine Inspektion vorgenommen, aber dem Vermieter bei Auszug Schäden oder Flecken festgestellt, kann der Mieter für diese Beschädigungen verantwortlich gemacht werden.
Fehlt eine von beiden Parteien unterschriebene Wohnungsbegehung, gilt die Vermutung des ordnungsgemäßen Zustands (Artikel 1731 des Zivilgesetzbuches): Der Mieter wird vermutet, die Wohnung in gutem Zustand übernommen zu haben und muss sie am Ende der Mietdauer in demselben Zustand zurückgeben.
Sie haben 10 Tage nach Ihrem Einzug Zeit, jegliche Anomalien über das Kontaktformular Ihres Mieterbereichs zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Wohnung als in ordnungsgemäßem Zustand übergeben, unabhängig davon, ob die Begehung von Home Attitude oder vom Vermieter durchgeführt wurde.
