Sollte ich die Zweitwohnsitzsteuer und die Kurtaxe zahlen?
Wenn Sie den Hauptwohnsitz oder den Zweitwohnsitz eines Eigentümers mieten, der eine saisonale Vermietung anbietet, müssen Sie die Kurtaxe zahlen, aber nicht die Zweitwohnsitzsteuer, egal ob Sie am 1. Januar anwesend sind oder nicht.
Wenn Sie eine möblierte Wohnung für einige Wochen mieten und die Kurtaxe zahlen, müssen Sie die Zweitwohnsitzsteuer nicht zahlen. Das ist vom Eigentümer zu tragen.
Andernfalls unterliegen Sie der Zweitwohnsitzsteuer, wenn Sie am 1. Januar des laufenden Jahres in der Wohnung wohnen.
Wenn die Kurtaxe fällig wird, wird Home Attitude sie von Ihnen einziehen und dann den zuständigen Behörden und Gebietskörperschaften zuführen.
Sie ist gleichzeitig mit der Miete zu begleichen.
Der Eigentümer einer über Home Attitude vermieteten Wohnung kann Sie niemals direkt zur Zahlung dieser Kurtaxe auffordern.
